LG Frankfurt am Main: Sparkasse darf für jährlichen Darlehensauszug keine Gebühr erheben
Die Nassauische Sparkasse darf für einen Darlehensauszug keine jährliche Gebühr berechnen. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden, wie der in dem Verfahren klagende Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mitteilt (Urteil vom 06.03.2013, Az.: 2-02 O 274/12, nicht rechtskräftig). Der Verband hatte eine entsprechende Preisklausel beanstandet. Schließlich habe das Kreditinstitut die Kosten für die Führung eines Darlehenskontos zu tragen.
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