LG Frankenthal versagt Schmerzensgeld wegen mangelhafter Brustimplantate
Eine Frau aus Ludwigshafen ist mit ihrer Klage auf 100.000 Euro Schmerzensgeld wegen mangelhafter Brustimplantate vor dem Landgericht Frankenthal gescheitert. Die Klägerin habe nicht ausreichend bewiesen, dass die Implantate ihrer Gesundheit geschadet hätten, sagte Richterin Therese von Schwichow am 14.03.2013. Die Frau hatte dem TÜV-Rheinland vorgeworfen, die französische Herstellerfirma der Polster nicht ausreichend überwacht zu haben.
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