Keine grob fahrlässige Unkenntnis bei Beachten der Hinweise des Anlageberaters
03.01.2013 - Beschluss des OLG Hamm vom 03.01.2013 (I-34 W 173/12)Erläutert der Anlageberater einem Anleger eine Anlageform und verwässert dadurch Risikohinweise im Zeichnungsschein, so ist der Anleger hinsichtlich der Falschangaben nicht grob fahrlässig unkenntlich geblieben. ... mehr
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