Kein Zufluss auf Zeitwertkonten bei Geschäftsführern
Das Finanzgericht Düsseldorf (FG Düsseldorf, 21.03.2012 - 4 K 2834/11 AO) hat entschieden, dass eine Einzahlung auf ein Zeitwertkonto keinen Zufluss von Arbeitslohn darstellt. Voraussetzung ist, dass die Rechte aus der Vermögensverwaltung ausschließlich dem Arbeitgeber zustehen. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer Geschäftsführer der GmbH ist.
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