Kein Betriebsschaden bei Kollision zwischen Wohnanhänger und Pkw
Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil (BGH, 19.12.2012 - IV ZR 21/11) entschieden, dass es sich bei der Kollision eines Wohnanhängers mit dem ziehenden Pkw nicht um einen vom Versicherungsschutz ausgeschlossenen Betriebsschaden handelt, wenn der Pkw auf Grund starker Spurrillen ins Schleudern geraten ist.
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