Kanzleieinzug gilt als Eigenbedarf: Wohnungsmietern darf gekündigt werden, um Raum für Kanzlei zu schaffen
Das nennt man Starthilfe: Der Ehemann einer Anwältin kündigt den Mietern einer Wohnung, damit seine Frau dort eine Anwaltskanzlei betreiben kann. Amts- und Landgericht Berlin hielten das für unzulässig, der BGH gab dagegen seinen Segen. Mehr zum Thema 'Eigenbedarf'...Mehr zum Thema 'Kündigung wegen Eigenbedarfs'...Mehr zum Thema 'unberechtigter Eigenbedarf'...
Weiterlesen auf: Haufe