Informationsfreiheitsgesetz: Behörde muss Durchwahlnummern der Sachbearbeiter herausgeben
Jeder hat nach Maßgabe des Informationsfreiheitsgesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Dazu gehören nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Leipzig auch die Durchwahlnummern der Sachbearbeiter in einem Jobcenter. Mehr zum Thema 'Informationsfreiheitsgesetz'...Mehr zum Thema 'Daten schützen'...Mehr zum Thema 'Datenschutz'...
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