Hartz IV: Jobcenter muss keine Mietschulden zahlen
Lässt ein Hartz IV-Empfänger Mietschulden auflaufen, muss das Jobcenter nicht dafür einspringen. Zumindest nicht, wenn der Hilfeempfänger die für die Miete vorgesehenen Zahlungen des Jobcenters anderweitig verwendet hat. Mehr zum Thema 'Jobcenter'...Mehr zum Thema 'Hartz IV'...Mehr zum Thema 'Mietzuschuss'...Mehr zum Thema 'sozialwidriges Verhalten'...
Weiterlesen auf: Haufe