Gerichtsurteil: Witwe steht auch nach 19 Tagen Ehe eine Rente zu
Die Rentenkasse hatte einer Witwe die Hinterbliebenrente verweigert, weil die Ehe nur 19 Tage dauerte. Laut Berliner Sozialgericht ist das unzulässig – sie konnte ihren Mann gar nicht früher heiraten.
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