FG Pressemitteilung: Verlängerung der Spekulationsfrist für Wertpapiere in 1999 verfassungswidrig
Die rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist von 6 Monaten auf 1 Jahr ist für Wertpapiergeschäfte verfassungswidrig, bei denen bereits am 31.3.1999 die bisher geltende 6-monatige Spekulationsfrist abgelaufen war. So das FG Köln. Mehr zum Thema 'Einkommensteuer'...Mehr zum Thema 'Verfassungswidrigkeit'...Mehr zum Thema 'Wertpapier'...Mehr zum Thema 'Spekulationsfrist'...
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