FG Pressemitteilung: Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 2a GrEStG ist sofort abziehbarer Aufwand
Das FG Münster hat entschieden, dass die wegen Änderung des Gesellschafterbestands nach § 1 Abs. 2a GrEStG entstandene Grunderwerbsteuer keine Anschaffungsnebenkosten der betroffenen Grundstücke, sondern sofort abziehbaren Aufwand darstellt. Mehr zum Thema 'Grunderwerbsteuer'...Mehr zum Thema 'Betriebsausgaben'...Mehr zum Thema 'Anschaffungsnebenkosten'...Mehr zum Thema 'Personengesellschaft'...
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