Falschberatung und 50 000 Euro Totalverlust: Anleger darf auf mündliche Aussagen vertrauen
Immer wieder stellen Berater eine Kapitalanlage in völlig falschem Licht dar. Risiken werden verschwiegen, hoch unsichere Anlagen als sicher verkauft. Anleger dürfen auf die falschen Aussagen eines Beraters vertrauen, auch wenn die schriftlichen Unterlagen etwas anderes sagen. Mehr zum Thema 'Anlageberatung'...Mehr zum Thema 'Aufklärungspflicht'...Mehr zum Thema 'Anspruch auf Schadenersatz'...
Weiterlesen auf: Haufe