BGH zu Rückforderungen von Ausschüttungen bei Geschlossenen Fonds
Am 12. März fällte der Bundesgerichtshof ein richtungsweisendes und für Anleger erfreuliches Urteil. Ein Anleger, der seitens einer Fondsgesellschaft mit hohen Rückforderungsansprüchen von Ausschüttungen seines Schiffsfonds konfrontiert wurde, klagte dagegen und zwar ausdauernd. Obwohl die Rückforderungsansprüche von zwei Vorinstanzen bestätigt wurden, entschied der BGH, 12.03.2013 - II ZR 73/11 & 74/11 das der Beklagte nun doch nicht zahlen muss.
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