EuGH: Keine Staatshaftung für Vermögensschaden wegen Unterlassens einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Das Unterlassen einer Umweltverträglichkeitsprüfung unter Verletzung des Unionsrechts löst als solches grundsätzlich keine Haftung des Staats für einen reinen Vermögensschaden aus. Diese Haftung kann nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 14.03.2013 jedoch ausgelöst werden, wenn das nationale Gericht insbesondere zu dem Ergebnis kommt, dass ein unmittelbarer Kausalzusammenhang zwischen der Unterlassung und dem erlittenen Schaden, wie der Wertminderung einer Liegenschaft durch die Erweiterung eines Flughafens, vorliegt (Az.: C-420/11).
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