EU-Kommission will Rechtsschutz bei Bagatellforderungen im Ausland stärken
Die Europäische Kommission will den Rechtsschutz für Verbraucher und Unternehmen in grenzübergreifenden Fällen bei Bagatellforderungen mit Streitwert unter 2.000 Euro stärken. Eine jetzt eingeleitete öffentliche Konsultation, die bis zum 10.06.2013 läuft, soll helfen, das bereits existierende Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen weiter zu verbessern, wie die Brüsseler Behörde am 19.03.2013 mitteilt.
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