BVerwG: Kein Rehabilitierungsinteresse allein aufgrund einer MPU-Gutachtenanforderung wegen Verdachts auf Alkoholmissbrauch
Die Aufforderung der Fahrerlaubnisbehörde, wegen Verdachts auf Alkoholmissbrauch ein medizinisch-psychologisches Fahreignungsgutachten beizubringen, ist nicht per se diskriminierend. Dies geht aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.03.2013 hervor. Deswegen könne sich der von einer solchen Aufforderung Betroffene nur dann auf ein Rehabilitierungsinteresse als Zulässigkeitsvoraussetzung einer Fortsetzungsfeststellungsklage berufen, wenn sich aus besonderen Umständen des Einzelfalls ausnahmsweise eine diskriminierende Wirkung ergibt (Az.: 3 C 6.12).
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