BGH-Urteil zu Schrott-Auto: Wo Oldtimer drauf steht, muss auch Oldtimer drin sein
Ein Autokäufer klagt gegen eine Händlerin, weil sein teurer Benz 280 SE durchgerostet und nicht fahrtüchtig war - und bekommt Recht. Der Oldtimer war nicht fachgemäß repariert und die Schäden kaschiert worden.
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