BGH: Klausel zu positiver Begutachtung nach § 21c StVZO als Beschaffenheitsvereinbarung beim Oldtimer-Kauf
Die in einem Kfz-Kaufvertrag enthaltene Klausel «positive Begutachtung nach § 21c StVZO (Oldtimer) im Original» stellt eine Beschaffenheitsvereinbarung dar, mit der der Verkäufer die Gewähr dafür übernimmt, dass sich das Fahrzeug in einem Zustand befindet, der die Erteilung der TÜV-Bescheinigung rechtfertigt. Dies stellt der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 13.03.2013 klar (Az.: VIII ZR 172/12).
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