BGH bestätigt langjährige Haftstrafen gegen Ehepaar aus Ostercappeln wegen Kreditbetrugs
Die Verurteilungen eines Ehepaars aus Ostercappeln und eines Mitangeklagten aus Lemgo wegen Kreditbetrugs sind rechtskräftig. Wie das Landgericht Osnabrück mitteilt, hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 20.02.2013 die Revisionen in dem Verfahren verworfen und ein entsprechendes Urteil des LG vom 24.01.2012 bestätigt. Danach wurden der heute 46-jährige Ehemann zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten und seine 40-jährige Frau zu zwei Jahren und zehn Monaten jeweils wegen mehrfachen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges verurteilt. Ihr nicht geständiger Mittäter Sarkin S., der zu sechs Jahren und drei Monaten verurteilt worden war, wurde noch im Gerichtssaal wegen Fluchtgefahr festgenommen (Az.: 3 StR 351/12).
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