BFH Pressemitteilung: Energieerzeugung durch Blockheizwerk im selbstgenutzten Einfamilienhaus
Der BFH hat seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, dass der Betreiber eines Blockheizkraftwerks im selbstgenutzten Einfamilienhaus umsatzsteuerrechtlich Unternehmer ist, wenn er den Strom teilweise, regelmäßig und nicht nur gelegentlich gegen Entgelt in das allgemeine Stromnetz einspeist. Mehr zum Thema 'Umsatzsteuer'...Mehr zum Thema 'Entnahme'...Mehr zum Thema 'Blockheizkraftwerk'...Mehr zum Thema 'Strom'...Mehr zum Thema 'Wärme'...
Weiterlesen auf: Haufe