Kurzurteil: Tachostand bei Autokauf
Nennt ein Händler beim Online-Verkauf eines Autos einen Kilometerstand ohne Einschränkunken wie „abgelesener Tachostand“, ist das bindend, auch wenn die Zahl nicht im Kaufvertrag auftaucht. Entpuppt sich die Angabe später als zu niedrig, kann der Käufer den Kauf rückgängig machen (Oberlandesgericht Düsseldorf, Az. I-3 W 228/12).
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