Betriebsrentner klagt, wenn keine Zweifel sind, auf eigene Kosten
Betriebsrentner klagen gerne und zuweilen auch um wenig. In einem besonders eklatanten Fall hat daher das Bundesarbeitsgericht entschieden (BAG, 14.02.2012 - 3 AZB 59/11), dass der Betriebsrentner die Kosten des von ihm gewonnen Rechtsstreit tragen muss. Es ging, wie so oft um die Höhe einer Anpassung der Betriebsrente nach § 16 BetrAVG - nach einigen Anpassungen zahlte der Arbeitgeber dem offensichtlich gut versorgten Rentner 2557,04 EUR pro Monat. Dieser klagte allerdings eine höhere Zahlung ein und erhielt Recht: zu zahlen waren nunmehr 2564,63 EUR.
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