Betriebs­rente: Nicht für alle

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Betriebs­rente: Nicht für alle

Zahlt ein Arbeit­geber die Beiträge für eine Betriebs­rente, haben nicht alle Beschäftigten auto­matisch Anspruch darauf. Der Arbeit­geber kann darauf bestehen, dass die Angestellten nur dann eine Betriebs­rente bekommen, wenn sie bis zur Rente mindestens 15 Jahre im Unternehmen gearbeitet haben. Dies hat das Bundes­arbeits­gericht entschieden (Az. 3 AZR 100/11). Die Richter wiesen die Klage einer Frau ab, die bis zum Renten­beginn mit 65 Jahren elf Jahre lang bei dem Unternehmen gearbeitet hatte.

Weiterlesen auf: Stiftung Warentest
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