Betriebsrente: Nicht für alle
Zahlt ein Arbeitgeber die Beiträge für eine Betriebsrente, haben nicht alle Beschäftigten automatisch Anspruch darauf. Der Arbeitgeber kann darauf bestehen, dass die Angestellten nur dann eine Betriebsrente bekommen, wenn sie bis zur Rente mindestens 15 Jahre im Unternehmen gearbeitet haben. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden (Az. 3 AZR 100/11). Die Richter wiesen die Klage einer Frau ab, die bis zum Rentenbeginn mit 65 Jahren elf Jahre lang bei dem Unternehmen gearbeitet hatte.
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