Benzinklausel in der Privathaftpflichtversicherung
Eine Studentin, die im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung ihrer Eltern mitversichert war, hatte mit ihrem Pkw einen Schaden am Auto eines Kommilitonen herbeigeführt. Der Unfall war dadurch passiert, dass die Studentin das von ihr gefahrene und auf der Straße geparkte Fahrzeug nicht hinreichend gegen ein Wegrollen gesichert hatte. Die Schädigerin wollte den Fall über die Privathaftpflichtversicherung regulieren lassen. Das LG Bremen, 12.07.2012 - 6 S 324/11 bestätige hingegen die Ansicht des Privathaftpflichtversicherers, wonach dieser für das Schadenereignis nicht eintrittspflichtig war, weil er sich auf die sog. Benzinklausel berufen konnte.
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