Abzug der Selbstbeteiligung bei mehreren Einzelschadenereignissen
Schäden an einem vollkaskoversicherten Fahrzeug, die zum einen infolge des Hineinfahrens in ein Flussbett und zum anderen bei der Bergung am nächsten Tag entstanden sind, sind nach einem Urteil des OLG Hamm, 13.06.212 - 20 U 151/11 bei natürlicher Betrachtung als ein einheitliches Schadenereignis anzusehen. Deshalb wird eine vereinbarte Selbstbeteiligung hier insgesamt nur einmal abgezogen.
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