Abschlusskosten dürfen gleichmäßig auf die ersten fünf Jahre verteilt werden
Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 7. November 2012 (IV ZR 292/10) besagt, dass es zulässig ist, Abschluss- und Vertriebskosten von Riester-Verträgen gleichmäßig auf die ersten fünf Jahre der Laufzeit zu verteilen. Ein Anbieter von zertifizierten Altersvorsorgeverträgen hatte eine entsprechende Klausel in seinen Verträgen. Dies benachteilige die Anleger nicht unangemessen, entschied der BGH.
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