08. 03. 2013 - Rechtslage zur …

Anzeige
Auf Ihrer Seite

08. 03. 2013 - Rechtslage zur Smartphone-Benutzung während der Autofahrt soll geändert werden

(ac) Der Petitionsausschuss spricht sich für die Änderung der geltenden Rechtslage hinsichtlich der Benutzung von Smartphones während der Autofahrt aus. Die Abgeordneten haben einstimmig beschlossen, den darauf abzielenden Teil einer Petition dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung „als Material“ zu überweisen und den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben. Die von dem Petenten erhobene Forderung, künftig zu erlauben, dass Mobiltelefone während der Fahrt in die Hand genommen werden dürfen, wenn sie denn nicht zum Telefonieren genutzt werden, teilt der Ausschuss jedoch nicht.Smartphones vs. Tablet-PCIn der Petition wird ausgeführt, dass das Telefonierverbot während der Fahrt an sich richtig sei. Mit der gegenwärtigen Regelung würde jedoch die Nutzung von Smartphones „ad absurdum geführt“, schreibt der Petent. Es sei nicht nachvollziehbar, warum man Smartphones nicht in die Hand nehmen dürfe, um etwa das Radio abzustellen oder die Navigationssoftware zu nutzen. Bei einem Tablet-Computer, so der Petent weiter, sei dies nicht verboten, da man mit diesem auch nicht telefonieren könne. Das Argument, für die Polizei sei nur schwer nachvollziehbar, ob mit dem Smartphones auch telefoniert worden sei, greift aus Sicht des Petenten nicht, da sich nachweisen lasse, „wann der Nutzer telefoniert hat“.Wie aus der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses hervorgeht, stimmen die Abgeordneten dem Petenten in der Einschätzung zu, dass es für die Verkehrssicherheit keinen Unterschied mache, ob die Nutzung von Zusatzfunktionen, wie etwa der Navigationsfunktion, mit einem Gerät erfolge, welches das Telefonieren zulässt (Smartphone) oder auch nicht (Tablet-Computer). Dieser Widerspruch sei auch dem zuständigen Bund-Länder-Gremium bekannt. Dieses habe sich dafür ausgesprochen, § 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) so zu ergänzen, dass künftig Handlungen der Fahrzeugführer, die nicht dem Fahren dienen und unter denen die Verkehrssicherheit leidet, generell ausdrücklich verboten werden sollen. Es sei jedoch schwierig, hier klare rechtliche Abgrenzungen zu finden, heißt es weiter. Der in der Petition vorgetragenen Forderung, das ausdrückliche Verbot, Handys während der Fahrt in die Hand zu nehmen aufzuheben, könne jedoch auch aus Sicht des Bund-Länder-Gremiums „im Interesse der Verkehrssicherheit“ nicht gefolgt werden, heißt es in der Beschlussempfehlung. Unfallrelevanz soll ermittelt werdenWie der Petitionsausschuss weiter mitteilt, hätten sich auch der Deutsche Verkehrsgerichtstag und der Deutsche Verkehrssicherheitsrat für eine Anpassung des § 23 StVO ausgesprochen. Beide Institutionen würden aber empfehlen, vor einer eventuellen Rechtsänderung in einem Forschungsvorhaben belastbare Tatsachen über Ausmaß, Einzelumstände und Auswirkungen, insbesondere hinsichtlich der Unfallrelevanz, zu ermitteln. Das Verkehrsministerium habe daher die Bundesanstalt für Straßenwesen (BAS), mit einem solchen Forschungsvorhaben beauftragt, schreibt der Ausschuss. Das vom BAS vorgestellte Konzept sehe vor, das Bedienen technischer Geräte im Fahrzeug zu verbieten. Bislang würden darunter auch Navigationssysteme fallen, heißt es weiter. Um deren Nutzung während der Fahrt zu gewährleisten, werde eine entsprechende weiterführende Regelung erarbeitet.

Weiterlesen auf: AssCompact
Anzeige
FiNet_kostenlose_Bannerzugabe

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 1.500,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.

Anzeige
IGVM_Mitgliederwerbung_Neu-Medium

Neueste Veranstaltungen

Aus-/Weiterbildung
Infotag: Coachingausbildung bei FCM Finanz Coaching
28.07.2025

Informieren Sie sich über unsere Coachingausbildung in einem monatlichen kostenfreien Infotag. Begleiten Sie Menschen …

Online
Sozialrecht: Wichtige Grundlagen für Versicherungsmaklerinnen und -makler
12.08.2025

Das Sozialrecht durchzieht all unsere Lebensbereiche – und erst recht Ihren Arbeitsalltag als Versicherungsmakler. …

Aus-/Weiterbildung
Infotelko: Coachingausbildung zum FCM Finanz Coach®
01.09.2025

Informieren Sie sich über unsere Coachingausbildung in einer monatlichen Telko. Begleiten Sie Menschen bei …

Online
Wasserschäden in der Rechtsprechung
09.09.2025

Wasserschäden gehören zu den häufigsten Schadensfällen in der Gebäude- und Hausratversicherung. Nicht zuletzt durch …

Neueste Pressemeldungen

Versicherungen
Krank im Urlaub? Gut versichert verreisen - ARAG Experten informieren über den richtigen Krankenschutz im Urlaub
17.07.2025

Die Koffer sind gepackt, die Unterkunft ist gebucht und die Vorfreude groß. Endlich Urlaub! …

EDV / Technik
Tech-Innovation und praxisnahe Usability vereint in der neuen AMEISE
17.07.2025

Das Kernprodukt der blau direkt Systemwelt, das Maklerverwaltungsprogramm AMEISE, startet mit neuer Version in …

Versicherungen
BVK geht gegen ein Handelsunternehmen vor - Vermittlerverband fordert Unterlassungserklärung wegen Irreführung der Verbraucher
17.07.2025

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ausgesprochen. Anlass ist der Vertrieb …