Wettbewerbsrecht: Belästigung durch E-Mail-Werbung
Erhält der Absender unberechtigter E-Mail Werbung eine Abmahnung von einem Wettbewerbsverband, so ist eine nur gegenüber dem E-Mail-Empfänger abgegebene Unterlassungserklärung für die Beseitigung der Wiederholungsgefahr nicht ausreichend. Mehr zum Thema 'E-Mail-Werbung'...Mehr zum Thema 'Wettbewerbsrecht'...Mehr zum Thema 'Abmahnung'...Mehr zum Thema 'Unterlassungserklärung'...
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