Unfallschutz: Kuh in Not
Hilft der Bruder eines Bauern, eine Kuh vor dem Erstickungstod zu retten und wird dabei selbst verletzt, gilt das als Hilfe im Unglücksfall. Wie bei einem Arbeitsunfall muss die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten dafür übernehmen, entschied das Sozialgericht Frankfurt am Main in einem Urteil (Az. S 23 U 6/11).
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