Schadensersatz- & Schmerzensgeldrecht: Tiefes Schlagloch – sofortige Absperrung
Bei einem Schlagloch, das an die 20 cm tief ist, reicht das Aufstellen von Warnschildern nicht mehr. Mangels Absperrung erlittene Schäden muss der verantwortliche Straßenbaulastträger ersetzen.
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