Regress des Gebäudeversicherers gegen Zwangsverwalter
Der Zwangsverwalter einer Eigentumswohnung, der die anteiligen Prämien für eine bestehende Gebäudeversicherung entrichtet, ist im Hinblick auf Schäden am Gemeinschaftseigentum oder am Sondereigentum anderer Eigentümer nicht Dritter gemäß § 86 Abs. 1 Satz 1 VVG. Das hat das LG Nürnberg-Fürth, 20.07.2012 - 12 O 438/12 entschieden.
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