Protonentherapie durch PKV erstattungsfähig
Das Landgericht Berlin hat in seinem Urteil (LG Berlin, 16.10.2012 - 7 O 222/09) einen privaten Krankenversicherer dazu verurteilt die Kosten für eine Protonentherapie bei einem lokal begrenzten Prostatakarzinom zu übernehmen. Dabei ist das Landgericht der Argumentation des Klägers gefolgt und hat auf Basis eines Sachverständigengutachtens festgestellt, dass die vom Krankenversicherer bestrittene medizinische Notwendigkeit vorgelegen hat.
Weiterlesen auf: VersicherungsPraxis24.de