PKV: Anzeigepflichtige ACP-Resistenz
Der Versicherungsnehmer muss dem Versicherer bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung Vorerkrankungen anzeigen, wenn der Versicherer ausdrücklich in Textform danach gefragt hat. Das gilt z.B. auch für das Vorliegen einer ACP-Resistenz (Blutgerinnungsstörung).
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