OLG Schleswig: Schwarzgeldabrede für Handwerkerleistungen schließt spätere Gewährleistungsansprüche aus
Ist vereinbart, dass Handwerkerleistungen ohne Rechnung erbracht werden, damit der Umsatz den Steuerbehörden verheimlicht werden kann (Schwarzgeldabrede), kann der Auftraggeber der Leistungen von dem Unternehmer keine Gewährleistungsrechte vor Gericht geltend machen. Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat entschieden, dass in solchen Fällen der geschlossene Vertrag insgesamt nichtig ist (Urteil vom 21.12.2012, Az.: 1 U 105/11, nicht rechtskräftig).
Weiterlesen auf: beck-aktuell