OLG Koblenz untersagt gezielte Behinderung konkurrierender Anzeigeblätter durch Briefkastenaufkleber
Der Anbieter eines regionalen Anzeigeblatts darf bei Lesern nicht mit einem Aufkleber für den Briefkasten werben, der den Einwurf anderer Anzeigeblätter in Briefkästen gezielt verhindern soll. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz mit Urteil vom 16.01.2013 entschieden und dem werbenden Unternehmen die entsprechende Anzeige untersagt. Im Wettbewerb zwischen Konkurrenzprodukten sei es verboten, mit einer Werbeanzeige die Mitbewerber gezielt zu behindern. Wer durch Werbung nicht die Chancen des eigenen Produkts verbessern will, sondern nur die Verdrängung der Mitbewerber beabsichtige, habe die entsprechende Werbung zu unterlassen (Az.: 9 U 982/12).
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