OLG Hamm: Finanzierungsbank haftet nicht für Vermittlung unrentabler Kapitalanlage durch kundeneigenen Vermögensberater
Wird einem Verbraucher durch seinen eigenen Vermögensberater eine unwirtschaftliche Kapitalanlage vermittelt, kann er deswegen grundsätzlich nicht die das Anlagegeschäft finanzierende Bank auf Schadensersatz in Anspruch nehmen, es sei denn, die Bank hat eine eigene Aufklärungspflicht verletzt, die sie ausnahmsweise, zum Beispiel im Falle eines Wissensvorsprungs, in Bezug auf das zu finanzierende Geschäft trifft. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm mit Urteil vom 15.01.2013 entschieden. Der Kreditnehmer trage grundsätzlich das Risiko einer für ihn unwirtschaftlichen Anlage (Az.: I-34 U 3/12).
Weiterlesen auf: beck-aktuell