OLG Düsseldorf: OLG Düsseldorf: Handelsvertreterausgleich bei noch nicht vollständig geleisteter Einstandszahlung
Vom Handelsvertreter bei Vertragsbeginn übernommene Stammkunden, die laut Vertrag als Neukunden gelten, sind auch dann für den Ausgleichsanspruch bei Beendigung des Vertreterverhältnisses zu berücksichtigen, wenn der Vertreter für die Übernahme dieser Kunden eine Einstandszahlung in Raten erbringen muss und die Raten bei Vertragsende noch nicht voll bezahlt hat. Mehr zum Thema 'Handelsvertreter'...Mehr zum Thema 'Ausgleichsanspruch'...
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