Lohnzahlung durch Dritte: Geldgeschenke Dritter können beitragspflichtig sein
Erhält ein Arbeitnehmer im Zusammenhang mit seiner Beschäftigung finanzielle Vorteile, zählen diese zum steuerpflichtigen Entgelt. Das gilt nach aktuellem BFH-Urteil auch, wenn diese von einem Dritten gewährt und als Schenkung bezeichnet werden. Mehr zum Thema 'Entgelt von dritter Seite'...Mehr zum Thema 'Arbeitslohn'...Mehr zum Thema 'Geschenk'...
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