Kompromiss zum Meldegesetz steht: Datenweitergabe zu Werbezwecken nur nach Zustimmung
Bund und Länder haben sich auf Details beim umstrittenen Meldegesetz verständigt. Bei einem informellen Vorgespräch am 20.02.2013 sei der monatelange Streit beigelegt worden, bestätigte der SPD-Innenexperte Michael Hartmann, am 21.02.2013 einen Bericht der «Hannoverschen Allgemeinen Zeitung». Am 26.02.2013 soll der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat den modifizierten Gesetzentwurf beschließen. Die Eckpunkte stehen schon länger fest: Meldeämter dürfen Namen und Adressen nur dann zu Werbezwecken an Firmen weitergeben, wenn die Betroffenen dem ausdrücklich zustimmen.
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