Keine Fremdgelder: Anwalt kann sich mit der Rückzahlung von Honorarüberschüssen Zeit lassen
Fremdgelder und sonstige Vermögenswerte, insbesondere Wertpapiere und andere geldwerte Urkunden, sind unverzüglich an den Berechtigten weiterzuleiten. Honorarüberschüsse sind aber keine Fremdgelder, entschied der Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen. Mehr zum Thema 'Fremdgeld'...Mehr zum Thema 'Rückzahlung'...Mehr zum Thema 'Honorar für Rechtskosten und Beratungskosten'...
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