Kein Schadenersatz für beschädigten Laptop eines Kfz-Insassen
Mit Urteil vom 29.11.2012 - 1 S 101/12 - hat das LG Erfurt die Schadenersatzklage eines Fahrzeuginsassen gegen den Haftpflichtversicherer des Fahrzeuges wegen der Beschädigung seines Laptops bei einem Verkehrsunfall abgewiesen.
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