Gesetzesänderung: Bundesrat billigt neue Mieterrechte
Kaltmieten dürfen künftig in drei Jahren maximal noch um 15 Prozent steigen. Die Änderung des Mietgesetzes passierte den Bundesrat. Der Opposition gehen die Änderungen aber nicht weit genug. Denn bei Neuvermietungen gibt es weiter keine Begrenzung.
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