Geringfügig entlohnte Beschäftigte – Meldungen bei RV-Pflicht und Befreiung von der RV-Pflicht
Mit dem Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung vom 5.12.2012 (BGBl. I S. 2474) wurde die Entgeltgrenze für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung zum 1.1.2013 von 400 € auf 450 € angehoben. Außerdem sind nun geringfügig entlohnte Beschäftigte rentenversicherungspflichtig, erhalten aber die Möglichkeit, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen.
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