FG Kommentierung: Fahrtenbuch zur Ermittlung der Umsatzsteuer aus privater Nutzung eines Fahrzeugs
Ein Fahrtenbuch kann nach einem Urteil des FG München für umsatzsteuerrechtliche Zwecke anerkannt werden, auch wenn nur „geschäftlich“ als Fahrtzweck angegeben ist und eine Mitarbeiterin das Fahrtenbuch nach Aufzeichnungen der Fahrer führt. Mehr zum Thema 'Personengesellschaft'...Mehr zum Thema 'Firmenwagen'...Mehr zum Thema 'Fahrtenbuch'...Mehr zum Thema 'Anscheinsbeweis'...
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