Düsseldorfer Finanzgericht: Spitzensteuer 2007 teilweise verfassungswidrig
Wer 2007 als Angetellter eine "Reichensteuer" von 45 Prozent bezahlt hat, hat Aussicht auf Rückzahlung: Nach Ansicht des Finanzgerichts Düsseldorf war der Satz in dem Jahr teilweise verfassungswidrig. Denn: Selbstständige zahlten nur 42 Prozent.
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