BVerwG: Auskunftsanspruch der Presse gegen Bundesbehörde nur über das Grundgesetz
Die Länder können durch ihre Pressegesetze den Bundesnachrichtendienst als Bundesbehörde nicht zu Auskünften gegenüber der Presse verpflichten. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Das schließe einen Anspruch aber nicht aus, so die Leipziger Richter. Denn der hier konkret geforderte Auskunftsanspruch der Presse gegen den Bundesnachrichtendienst ergebe sich unmittelbar aus dem Grundgesetz (Urteil vom 20.02.2013, Az.: 6 A 2.12).
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