BGH: Wirksame Haftungsbeschränkung für die Gesellschafter einer GbR
Die persönliche Haftung der Gesellschafter einer GbR kann in einem Darlehensvertrag wirksam quotal auf den Anteil an der Darlehensschuld beschränkt werden, der dem Anteil des Gesellschafters am geplanten Gesellschaftskapital entspricht. Diese Beschränkung greift unabhängig davon, ob die statuarisch ursprünglich vorgesehenen Anteile vollständig von Gesellschaftern übernommen werden oder nicht. Mehr zum Thema 'Haftungsbeschränkung'...Mehr zum Thema 'GbR'...Mehr zum Thema 'Darlehensvertrag'...
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