BGH: Veräußerer muss Kaution zurückzahlen
Der Veräußerer eines vermieteten Grundstücks haftet dem Mieter für die Rückzahlung der Kaution für den Fall, dass der Mieter die Kaution vom Erwerber nicht zurückbekommen kann. Ein eventueller Ausschluss dieser Haftung muss eindeutig vereinbart werden. Mehr zum Thema 'Kaution'...Mehr zum Thema 'Mietsicherheit'...
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