BFH Pressemitteilung: Stellplatz- und Garagenkosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung
Der BFH hat mit Urteil v. 13.11.2012 entschieden, dass Aufwendungen für einen separat angemieteten PKW-Stellplatz im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten zu berücksichtigen sein können. Mehr zum Thema 'Einkommensteuer'...Mehr zum Thema 'Pkw-Stellplatz'...Mehr zum Thema 'Werbungskosten'...Mehr zum Thema 'doppelte Haushaltsführung'...
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