BFH Pressemitteilung: Kosten einer Betriebsveranstaltung sind bei Überschreiten einer Freigrenze von 110 EUR Arbeitslohn
Der BFH hat entschieden, dass zumindest für das Jahr 2007 noch an der Freigrenze i. H. v. 110 EUR festzuhalten ist. Bei Überschreiten der Freigrenze stellen Zuwendungen des Arbeitgebers steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Mehr zum Thema 'Einkommensteuer'...Mehr zum Thema 'Lohnsteuer'...Mehr zum Thema 'steuerfreie Zuwendungen'...Mehr zum Thema 'Freigrenze'...
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